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Steuern / Zulassung / Versicherung

Inzwischen können alle in Deutschland hergestellten T2 ein H-Kennzeichen bekommen, unterliegen also der "geförderten" Möglichkeit im Hinblick auf die Steuerlast und können als "rollendes historisches Kulturgut" auch die sogenannten "Umweltzonen" ohne Beschränkung befahren.

Natürlich gibt es noch fassettenreiche andere Möglichkeiten der Zulassung z.B. als LKW. Wir empfehlen hier den Austausch über unser Forum, dort werden regelmäßig Erfahrungsberichte ausgetauscht. Als Alltagsfahrzeug sehen wir den T2 nicht mehr, sondern eindeutig als Oldtimer. Die explodierenden Preise in den letzten Jahren, vor allem für gute Camper und Kombis tragen der nachlassenden Anzahl der Fahrzeuge Rechnung.

Eine günstige Möglichkeit der Versicherung ist unser Rahmenvertrag mit OCC für Vereinsmitglieder – weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bewertung

Wir als Verein empfehlen jedem seinen T2 regelmäßig bewerten zu lassen. Hier empfiehlt sich die Heranziehung eines fachlich kundigen Gutachters. "Normale" Gutachterstellen ermitteln vor allem bei Unfällen oftmals unrealistische Daten oder ziehen Preise neuerer Fahrzeuge heran, wenn ihnen die Daten für Oldtimer fehlen.

Für die Feststellung des aktuellen Wertes und des Zustandes genügt ein sogenanntes "Kurzgutachten", dieses Gutachten kostet ab 150,- Euro und wird von etablierten Oldtimer-Gutachter-Organisationen angeboten. Die größte und bekannteste ist:

Classic-Data

www.classic-data.de

Vor allem nach einem Unfall sollte man auf alle Fälle einen Gutachter wählen, der einer dieser Organisationen angeschlossen ist.

Das Gutachten sollte man in eigenem Interesse alle 2 Jahre erneuern lassen, weil die Versicherungen von dem Gutachtenwert und nicht vom aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges ausgehen, wenn ein Schaden eintritt.

Merke

Auf keinen Fall sollte man "Irgendeinen Gutachter" nach einem Unfall den Schaden begutachten lassen. Gutachter, die normalerweise Golf VI & Co. nach Unfällen besichtigen haben in der Regel NICHT die Fachkenntnis und vor allem auch nicht die Teilepreise und Quellen für Oldtimer.

Ein vorhandenes Gutachten ist als Kopie auch im Ausland mitzuführen, denn unsere Fahrzeuge unterliegen im internationalen Vergleich großen Wertschwankungen und z.B. der ADAC verweigert im Zweifel einen Rücktransport eines Fahrzeuges ohne Gutachten, wenn z.B. ein Motorschaden in Marokko eintritt. Kann man den Wert des Fahrzeuges anhand eines Gutachtens nachweisen ist ein Rücktransport meistens kein Problem.

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